Samstag, 24. Januar 2015

Philosophische Betrachtungen zu Meinungs- und Pressefreiheit

Verständlicherweise haben manche Vertreter der Presse nach dem Anschlag auf das Satire-Magazin »Charlie Hebdo« in erster Linie die Meinungs- und Pressefreiheit in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt und auch Voltaire zum Zeugen der Unantastbarkeit dieses Grundrechts gemacht.

Die volle „Wahrheit“ über die Gedanken Voltaires und des anderen großen Aufklärers, Kant, zur Idee der „Freiheit“ wurde jedoch in den Betrachtungen ausgeklammert bzw. vorenthalten. Sowohl Kant als auch Voltaire haben Freiheit - und damit auch die Meinungs- und Pressefreiheit - keineswegs schrankenlos gesehen, sondern sie ausdrücklich mit Grenzen versehen, Grenzen, die durch Verantwortung und Vernunft bestimmt werden.

Das Grundgesetz hat – vom Kant’schen Geiste erfüllt – die Meinungsfreiheit bekanntlich im Grundrecht in Worte gefasst und dabei – ebenfalls im Kant’schen Sinne – dieser Freiheit durchaus auch Grenzen gesetzt: So werden diese Grenzen durch Beleidigungen oder Schmähkritik im Sinne der §§ 185 ff. StGB eindeutig überschritten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen