Samstag, 7. Mai 2016

»Diskurs über die Ungleichheit unter den Menschen« von Jean-Jacques Rousseau



»Diskurs über die Ungleichheit unter den Menschen« von Jean-Jacques Rousseau ist eine Schrift des französisch-schweizerischen Philosophen Jean-Jacques Rousseau (1712–1778). Die staatstheoretische Schrift ist eine anthropologische Betrachtung über das Wesen und die Natur des Menschen.

Die staatstheoretischen Auseinandersetzungen, die Rousseau in der Tradition von Thomas Hobbes, John Locke, Hugo Grotius und Samuel Pufendorf aufnahm, führten in jedem der genannten Fälle zu der grundsätzlichen philosophisch-anthropologischen Frage nach dem ursprünglichen Wesen des Menschen, welches er im so genannten Naturzustand besäße bzw. besessen habe.

Diese Vorstellung des Naturzustandes, in dem die Menschen gleichberechtigt und in Frieden leben, ist gegen Hobbes Lehre von der selbstsüchtigen, kriegerischen Natur des Menschen, gegen den "Krieg aller gegen alle" gerichtet. Wenn man Rousseau glauben darf, waren die Menchen im Zustand der Natur freie Menschen.

Rousseau geht im Unterschied zu Hobbes nicht von einem bellum omnium contra omnes aus. „Hobbes hat nicht gesehen, dass dieselbe Ursache, welche die Wilden am Gebrauch ihres Verstandes hindert […], sie zu gleicher Zeit am Mißbrauch ihrer Fähigkeit hindert, den er selbst annimmt. Auf diese Weise kann man sagen, daß sie gerade deswegen nicht böse sind, weil sie nicht wissen, was gut sein heißt“, schreibt Rousseau. „Denn weder der Fortschritt ihrer Erkenntnisse noch der Zwang des Gesetzes, vielmehr die Unberührtheit von den Leidenschaften und die Unkenntnis des Lasters verhindern sie, böse zu sein.“ Dies aber – wie häufig geschehen – als einen glücklichen Naturzustand der „guten Wilden“ zu beschreiben, greift zu kurz.

Die Frage nach dem Naturrecht, die eng mit dem Naturzustand und der Frage von Gleichheit bzw. Ungleichheit zusammenhängt, beantwortet Rousseau lakonisch: Recht entsteht erst mit der politischen Gesellschaft. Daraus folgt, dass es kein natürliches, vorstaatliches Recht – also kein Naturgesetz – geben kann, das den Status des Menschen als ein freies oder unfreies Wesen vorab festlegt. Gleichzeitig leugnet Rousseau nicht die faktische Ungleichheit unter den Menschen – wohl aber verneint er eine wesensnotwendige Verbindung von natürlicher und politischer Ungleichheit.

Wesentlich für den Naturzustand ist, wie die sozialen Beziehungen geartet waren. Hier führt Rousseau den Begriff der indépendance (Unabhängigkeit) in sein Werk ein: Die Menschen des Naturzustandes waren gleichgültig gegenüber allen anderen Menschen. Entscheidend ist nun nicht, um ein Beispiel zu nennen, ob ein Mensch einen anderen Menschen umbringen würde oder nicht, sondern dass der Mensch im Naturzustand keinerlei moralische Beziehungen und Pflichten gekannt hat und so weder gut noch schlecht war.

Erst durch die Eigentumsbildung kam es dann zu der verhängnisvollen politischen Ungleichheit, die bis in Rousseaus Zeiten und darüber hinaus fortdauerte: Am Anfang aller ökonomischen Verhältnisse stehen, wenn man den Klassikern glauben darf, die Willkür und die Leichtgläubigkeit. Rousseau hat hierüber in dem berühmten Einleitungssatz zum zweiten Teil seines »Diskurses über die Ungleichheit unter den Menschen« von 1755 das Nötige erklärt:

„Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: Das gehört mir!, und der Leute fand, die einfältig (simples) genug waren, ihm zu glauben, ist der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft (société civile).“

Weblink:

Sabotage! Jakob Augstein vs Peter Sloterdijk - www.freitag.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen